Auslandsaufenthalte - Private Haftpflichtversicherung
Bei einer Privaten Haftpflichtversicherung wird i.d.R. die gesetzliche Haftpflicht für vorübergehende Aufenthalte im Europäischen Ausland zeitlich unbegrenzt eingeschlossen.
Bei einigen Tarifen ist diese jedoch auf eine bestimmte Dauer begrenzt.
Im außereuropäischen Ausland ist die Dauer des Versicherungsschutzes fast immer zeitlich befristet. In Abhängigkeit von der Versicherung und dem exakten Tarif besteht ein Haftpflichtschutz für
vorübergehende Auslandsaufenthalte mit einem Zeitraum von etwa 1-5 Jahren.
Ebenfalls versichert ist die vorübergehenden Nutzung von im Ausland gemieteten Wohnungen oder Häusern.
Das gilt jedoch nicht bei jeder Versicherung auch für Wohneigentum wie z.B. Ferienwohnungen!
Besitzen Sie bereits einer Haftpflichtversicherung, dann sollten Sie die Zeiträume in den Tarifbedingungen einsehen bzw. bei Ihrer Versicherung schriftlich erfragen.
Tipps & Hinweise:
- Der Zeitraum (z.B. 12 Monate) beginnt von vorne sobald Sie Ihren Auslandsaufenthalt durch einen Aufenthalt in Ihrem Heimatland Deutschland "unterbrechen".
- Übersteigt die geplante Aufenthaltsdauer den zulässigen Zeitraum kann meist mit der Versicherung eine Vereinbarung über die Verlängerung der Dauer getroffen werden.
- Bei einem nicht nur vorübergehenden Auslandsaufenthalt sollten Sie auf jeden Fall Ihre Haftpflichtversicherung kontaktieren! Ebenfalls wenn Sie nicht sicher sind ob der Aufenthalt als "vorübergehend" einzuordnen ist.
Hinweis: Sollten Sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen oder gar Ihren Wohnsitz dorthin verlagern wollen, so ist es ratsam auch die Konditionen Ihrer anderen Versicherungen bzw. Altersvorsorge, z.B. Ihren Riester Vertrag, auf alle Eventualitäten zu überprüfen.
Mit unserem Vergleichsrechner können Sie online eine günstige Haftpflichtversicherung finden! Ist eine Gültigkeit im Ausland für Sie von Bedeutung, dann achten Sie einfach in den Tarif Details auf einen unbegrenzten Deckungszeitraum im europäischen Ausland bzw. einen ausreichend langen Deckungszeitraum im sonstigen Ausland.