Was ist eine Haftpflicht bzw. eine Haftpflichtversicherung?
Jeder der einem anderen einen widerrechtlichen Schaden zufügt ist dazu verpflichtet den entstandenen Schaden zu ersetzen (§823 BGB). Mit einer Haftpflichtversicherung kann man sich gegen diese Schadensersatzansprüche „Dritter“ absichern.
- Absicherung des privaten Bereichs (Privathaftpflicht-Versicherungen)
- Absicherung des beruflichen Bereichs (Berufshaftpflicht-Versicherungen)
- Absicherung des betrieblichen Bereichs (Betriebshaftpflicht-Versicherungen)
Man kann Haftpflichtversicherungen grundsätzlich in drei Bereiche unterteilen:
Ausgeschlossen bei von den Versicherungen angebotenen Haftpflicht-Tarifen sind in der Regel die Risiken zu denen spezielle Versicherungen existieren. So deckt eine normale Privathaftpflichtversicherung z.B. normaler Weise keine Risiken ab die eine Hundehaftpflichtversicherung abdeckt.
Allgemein ist eine Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Begriff „Pflicht“ ist vielmehr auf die Pflicht zur Leistung von Schadensersatz zurückzuführen. Für einige Berufe (z.B. Steuerberater) und einige weitere Fälle ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung jedoch gesetzlich vorgeschrieben (Pflichtversicherung). Die hierbei bekannteste Form der Pflichtversicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung.
Die private Haftpflichtversicherung ist die wohl wichtigste Versicherung und darf in keinem Haushalt fehlen. Denn für die verursachten Schäden muss mit dem gesamten Vermögen gehaftet werden – vom Bankguthaben bis zum Eigenheim. Im ungünstigsten Fall können die verursachten Schäden in die Millionen gehen und damit existenzgefährdende Ausmaße erreichen.
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